Schulrecht aktuell
Diebstahl in der Turnhalle der Schule
Schule muss den entstandenen Schaden ersetzen
In der Umkleidekabine der Turnhalle ist einem Schüler ein Handy gestohlen worden. Die Sportlehrerin hatte es dem Dieb versehentlich einfach gemacht und vergessen, die Umkleidekabine abzuschließen. Schadenersatz wollte die Schule dem Bestohlenen allerdings nicht zahlen. Zur Begründung hieß es von Seiten der Schule: Den Schülern sei es verboten, Wertsachen mit in die Schule zu nehmen. Zudem habe niemand grob fahrlässig gehandelt....
von Redaktion Essener-Anwalt.de